Die Darstellung ist ein Beispiel, keine Berechnung für Ihren Fall. § 7g EStG verlagert Steuerzahlungen in spätere Jahre – der Aufwand wird vorgezogen, die Besteuerung folgt später. Es entsteht dadurch keine dauerhafte Ersparnis.
Investitionsabzugsbetrag (IAB): Ein Teil der geplanten Investition kann vorab gewinnmindernd abgezogen werden. Im Jahr der Anschaffung wird der Betrag hinzugerechnet.
Sonder-AfA: Zusätzliche Abschreibung in den ersten Jahren nach Anschaffung, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Degressive AfA: Abschreibung mit fallenden Beträgen, soweit gesetzlich zulässig. Der Gesamtabschreibungsbetrag bleibt unverändert.
Beispielhafte Grenzsteuersätze je Gewinnband| Gewinn vor Steuern | Grenzbelastung (Beispiel) |
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| 0 € – 60.000 € | 30 % |
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| 60.000 € – 120.000 € | 38 % |
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| 120.000 € – 250.000 € | 44 % |
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| ab 250.000 € | 47 % |
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Beispielwerte zur Veranschaulichung, keine Berechnung Ihres individuellen Falls. Szenario, keine Garantie. Keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.